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AGB

§ 1 Geltung der Bedingungen

Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Orbisana Healthcare GmbH gültig.

§ 2 Kostenregelung

Der Kunde verpflichtet sich, die für die Lieferung oder Leistung anfallenden Kosten entsprechend dem vom verordnenden Arzt vorgegebenen oder auf sonstige Weise bestimmten Leistungsumfang zu tragen, soweit diese nicht von dem vom Kunden benannten Kostenträger übernommen werden (z. B. Sozialversicherungsträger oder priv. Krankenkasse). Die Klärung der Kostenübernahme durch den Kostenträger obliegt ausschließlich dem Kunden, unbeschadet der Tatsache, dass die Firma im Rahmen ihrer Möglichkeiten direkt mit dem vom Kunden benannten Kostenträger abrechnet. Die Firma ist uneingeschränkt berechtigt, sämtliche sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Forderungen zu Sicherungszwecken abzutreten.

§ 3 Preise & Zahlungsbedingungen

Die in unserer jeweils gültigen Preisliste genannten Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Die Preise sind freibleibend.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in Höhe des Rechnungsbetrages ohne jeden Abzug zahlbar, sofern nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich getroffen sind. Verursachte Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden. Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung mit tatsächlichen oder vermeintlichen Gegenansprüchen des Kunden sind – soweit es sich nicht um Gewährleistungsansprüche handelt – ausgeschlossen, es sei denn, sie sind von der Orbisana Healthcare GmbH schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden. Eine Rücknahme der Waren ist ausgeschlossen.

Wir behalten uns vor, gegen Nachnahme zu liefern und bei Aufträgen mit einem Bestellwert unter 25,00 EUR Bearbeitungskosten zu berechnen. Der Einzug per Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 2 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

Verzugszinsen werden mit 8,00 % p.a. über dem Basiszinssatz berechnet, soweit der Käufer kein Endverbraucher ist, wobei ein höherer nachzuweisender Zinssatz hiervon nicht ausgeschlossen wird. Mahngebühren berechnen wir nach folgender Staffel:

1. Mahnung = 0,00 EUR,  2. Mahnung = 7,50 EUR,  3. Mahnung = 22,50 EUR.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung oder Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, sind wir zur sofortigen Fälligstellung der Forderungen berechtigt, auch wenn Zahlung mit Ziel oder Valuta vereinbart wurde (§ 286 BGB).

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung behält sich die Orbisana Healthcare GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Sie ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 6 Gewährleistung

Die Orbisana Healthcare GmbH behält sich, sofern im Einzelfall die Lieferung der Gesamtbestellung nicht möglich ist, ausdrücklich die Teillieferung vor. Im Übrigen wird die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Schlägt eine vom Kunden gewünschte Nacherfüllung fehl, kann er nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung dieses Vertrages verlangen. Bei Wahl des Rücktritts erwächst dem Kunden daneben kein Anspruch auf Schadensersatz. Beanstandete Teile sind erst nach Rücksprache frei zurückzusenden. Sonderanfertigungen, Sonderteile und Hygieneartikel bleiben generell von der Rücknahme ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung des vertragswidrigen Zustandes schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Mängelanzeige bei der Orbisana Healthcare GmbH. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung. Die Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Herstellergarantien bleiben unberührt.

§ 7 Haftung

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der Orbisana Healthcare GmbH auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht einen der Orbisana Healthcare GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder den Schaden bei Verlust des Lebens.

§ 8 Schriftliche Mitteilungen

Schriftliche Mitteilungen gelten nach dem gewöhnlichen Postlauf als zugegangen, wenn sie an die letzte der Firma bekannt gewordene Anschrift abgesandt worden sind. Dies gilt nicht, wenn es sich um Erklärungen von besonderer Bedeutung handelt oder wenn eine schriftliche Mitteilung als unzustellbar an die Firma zurückgelangt und die Unzustellbarkeit von dem jeweiligen Kunden nicht zu vertreten oder zu erkennen ist, dass sie aufgrund einer allgemeinen Störung des Postbetriebes nicht zugegangen ist. Die Absendung wird vermutet, wenn sich ein abgezeichneter Durchschlag der Mitteilung im Besitz der Firma befindet oder wenn sich die Absendung aus einem abgezeichneten Versandvermerk oder einer abgezeichneten Versandliste ergibt.

§ 9 Datenschutzklausel

Gemäß Datenschutzgesetz wird darauf hingewiesen, dass die Kundendaten gespeichert und die für eine Abrechnung mit Kostenträgern erforderlichen Daten ggf. an diese weitergeleitet werden. Diese Vereinbarung gilt als Einwilligung im Sinne des Datenschutzgesetzes.

§ 10 Änderungen der AGB

Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden, wenn sie nicht nur eine geringfügige Belastung darstellen, durch schriftliche Benachrichtigung, in allen anderen Fällen durch ausdrücklichen Hinweis bekannt gegeben.

§ 11 Sonderregelung Unternehmer

Ist der Kunde Unternehmer, gelten abweichend folgende Bestimmungen: Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist die Übergabe oder, bei Versendungskauf, die Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung bestimmten Person oder Anstalt. Für Mängel der Ware wird Gewähr zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Rüge. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragpflichten entfällt die Haftung, soweit es sich nicht um zurechenbare Körper- oder Gesundheitsschäden oder den Verlust des Lebens des Kunden handelt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Orbisana Healthcare GmbH.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für die Lieferung und alle anderen gegenseitigen Ansprüche ist Düsseldorf. Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des Öffentlichen Rechts ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand. Alle Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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